§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG
Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (Abs. 1, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
BFH IV R 36/23: Das Abzugsverbot des § 4i Satz 1 EStG kann auch bei einer niederländischen fiscale eenheid greifen. Entscheidend ist die wirtschaftliche Minderung eines steuerlichen Ergebnisses im Ausland – nicht ein formaler Betriebsausgabenabzug beim selben Steuersubjekt.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG steht in steuerstoff für Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (Abs. 1, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Niederländische Gruppenbesteuerung vom Tatbestand des § 4i Satz 1 EStG erfasst
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