§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (Abs. 1, Nr. 4) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Wichtig Die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag führt nicht zu einer vollständigen Besteuerung des weltweiten Einkommens wie bei § 1 Abs. 1 EStG. Steuerpflichtig bleiben grundsätzlich nur die inländischen Einkünfte im Sinne des § 49 EStG. Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht ermöglicht aber den Zugang zu bestimmten persönlichen Abzügen und Vergünstigungen. Praxischeck Bei einem Arbeitnehmer mit Auslandsbezug in dieser Reihenfolge prüfen: 1. Besteht ein Wohnsitz im Inland? 2. Besteht ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland? 3. Liegt ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten vor? 4. Wenn nein: Greift die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG? 5. Wenn nein: Kommt ein Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG in Betracht? 6. 90-%-Grenze bzw. absolute Einkunftsgrenze prüfen. 7. Inländische Einkünfte nach § 49 EStG bestimmen. 8. Doppelbesteuerungsabkommen prüfen. 9. Bei EU-/EWR-Sachve
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Worum geht es?
§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG steht in steuerstoff für Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (Abs. 1, Nr. 4) — Einkommensteuergesetz und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Inländische Einkünfte nach § 49 EStG bestimmen.
- § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG – inländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
- inländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 49 EStG erzielt.
- Bei im Ausland ansässigen Organmitgliedern inländischer Gesellschaften kann Deutschland ein Besteuerungsrecht haben, wenn § 49 EStG oder das einschlägige DBA dies vorsieht. Einzelne DBA enthalten besondere Zuweisungsregeln für Organvergütungen.
- Falls nein: Liegen inländische Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG vor?
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- Unbeschränkt steuerpflichtige ArbeitnehmerArbeitnehmerArbeitnehmer sind grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dann unterliegt grundsätzlich das Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer. Daneben gibt es die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für bestimmte deutsche Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag für Grenzpendler.
- Beschränkt steuerpflichtige ArbeitnehmerArbeitnehmerArbeitnehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland können mit ihren inländischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Entscheidend sind insbesondere Tätigkeitsort, Verwertung der Arbeitsleistung, DBA-Regelungen und die Voraussetzungen einer möglichen Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger auf Antrag.
- Auslandsaufenthalt: lohnsteuerrechtliche FolgenLohnsteuerBesteuerung von Arbeitslohn bei Auslandseinsätzen: Steuerpflicht, DBA, 183-Tage-Regel, Nachweise, Grenzgänger und Lohnsteuerabzug.