Gesetz

§ 32 Abs. 6 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 6)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

- Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und - sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge. minus Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG minus sonstige Abzugsbeträge

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 32 Abs. 6 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 6) und wird in 4 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ► Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 02.07.2026
  • ⇨ § 2 EStG – Umfang der Besteuerung und Begriffsbestimmungen
  • Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abgezogen werden. Bei getrennt lebenden Eltern reicht es jedoch nicht aus, dass ein Elternteil die Kosten wirtschaftlich trägt. Das Kind muss zusätzlich zu seinem Haushalt gehören.
  • abzüglich Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und sonstige gesetzliche Abzüge

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