§ 32 Abs. 6 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 6)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und - sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge. minus Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG minus sonstige Abzugsbeträge
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Worum geht es?
§ 32 Abs. 6 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 6) und wird in 4 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ► Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 02.07.2026
- ⇨ § 2 EStG – Umfang der Besteuerung und Begriffsbestimmungen
- Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abgezogen werden. Bei getrennt lebenden Eltern reicht es jedoch nicht aus, dass ein Elternteil die Kosten wirtschaftlich trägt. Das Kind muss zusätzlich zu seinem Haushalt gehören.
- abzüglich Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und sonstige gesetzliche Abzüge
Passende Wissensbeiträge
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- Einkommensteuerreform 2027 – Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 02.07.2026EinkommensteuerDie Regierungskoalition plant zum 01.01.2027 eine Einkommensteuerreform zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Vorgesehen sind unter anderem höhere Freibeträge, mehr Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag und eine Abflachung des Einkommensteuertarifs. Zur Gegenfinanzierung sollen Spitzeneinkommen stärker belastet sowie einzelne Steuervergünstigungen reduziert werden. Es handelt sich noch nicht um geltendes Recht.
- § 2 EStG – Umfang der Besteuerung und BegriffsbestimmungenGesetze / EinkommensteuerDefiniert die sieben Einkunftsarten, die Gewinn- und Überschusseinkünfte sowie die Berechnung vom Gesamtbetrag der Einkünfte bis zur festzusetzenden Einkommensteuer.
- Kinderbetreuungskosten getrennter Eltern – Haushaltszugehörigkeit bleibt VoraussetzungEinkommensteuerDer BFH hält beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten am Kriterium der Haushaltszugehörigkeit fest. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht zum Haushalt gehört, kann die von ihm getragenen Kosten grundsätzlich nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abziehen.
- § 2 EStG: Grundlagen der Einkommensteuer und Ermittlung des zu versteuernden EinkommensGesetze / Einkommensteuer§ 2 EStG ordnet die sieben Einkunftsarten und zeigt den Rechenweg von den Einkünften bis zur festzusetzenden Einkommensteuer.
Verwandte Fundstellen
- § 32 Abs. 4 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4)
- § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Satz 1, Nr. 2)
- § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Satz 1, Nr. 2)
- § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Satz 1, Nr. 2)
- § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Satz 2)
- § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Satz 3)