Gesetz

§ 27 UStG

Vorschrift im Umsatzsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

- Zeitpunkt der Errichtung, - Zeitpunkt des Baubeginns, - Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, - erstmalige Verwendung, - anwendbare Übergangsvorschriften des § 27 UStG. **Bei Altgebäuden § 27 UStG nicht vergessen.**

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 27 UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • anwendbare Übergangsvorschriften des § 27 UStG.
  • Sind Übergangsregelungen nach § 27 UStG zu beachten?
  • Für sehr alte Gebäude und Errichtungsfälle bestehen Übergangsregelungen nach § 27 UStG. Die in älteren Fällen geltenden Stichtage sind nur anzuwenden, wenn der konkrete Sachverhalt tatsächlich unter die jeweilige Übergangsregel fällt.

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