§ 27 UStG
Vorschrift im Umsatzsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- Zeitpunkt der Errichtung, - Zeitpunkt des Baubeginns, - Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, - erstmalige Verwendung, - anwendbare Übergangsvorschriften des § 27 UStG. **Bei Altgebäuden § 27 UStG nicht vergessen.**
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 27 UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- anwendbare Übergangsvorschriften des § 27 UStG.
- Sind Übergangsregelungen nach § 27 UStG zu beachten?
- Für sehr alte Gebäude und Errichtungsfälle bestehen Übergangsregelungen nach § 27 UStG. Die in älteren Fällen geltenden Stichtage sind nur anzuwenden, wenn der konkrete Sachverhalt tatsächlich unter die jeweilige Übergangsregel fällt.
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