Gesetz

§ 27 Abs. 38 UStG

Vorschrift im Umsatzsteuergesetz (Abs. 38)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die gesetzlichen Neuregelungen zur E-Rechnung ergeben sich insbesondere aus § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG. Die Übergangsregelungen stehen in § 27 Abs. 38 UStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 27 Abs. 38 UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz (Abs. 38) und wird in 7 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der Countdown läuft: Ab 2027 müssen viele Unternehmen E-Rechnungen ausstellen
  • Die gesetzlichen Neuregelungen zur E-Rechnung ergeben sich insbesondere aus § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG. Die Übergangsregelungen stehen in § 27 Abs. 38 UStG.
  • E-Rechnung: Umstellung bis zum 1.1.2027 vorbereiten
  • Deutschland hat die E-Rechnung bereits vorgezogen. Die hierfür erforderliche unionsrechtliche Genehmigung erfolgte durch Durchführungsbeschluss des EU-Rats vom 25.7.2023.
  • Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht bestehen neben den zeitlich beschränkten Übergangsregelungen in § 27 Abs. 38 dauerhaft für Kleinbetragsrechnungen gem. § 33 UStDV und Fahrausweise, die gem. § 34 UStDV als Rechnungen gelten.

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