§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
7. SOZIALVERSICHERUNGSENTGELTVERORDNUNG – § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV
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Worum geht es?
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- SOZIALVERSICHERUNGSENTGELTVERORDNUNG – § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV
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