§ 1 Abs. 1 SvEV
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Sozialversicherung Steuerfreie Aufmerksamkeiten sind nach § 1 Abs. 1 SvEV grundsätzlich auch sozialversicherungsfrei.
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Worum geht es?
§ 1 Abs. 1 SvEV steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Entfernungspauschale berücksichtigt Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten. Sie ist grundsätzlich verkehrsmittelunabhängig und richtet sich nach der einfachen Entfernung – nicht nach Hin- und Rückweg.
- Steuerfreie Aufmerksamkeiten sind nach § 1 Abs. 1 SvEV grundsätzlich auch sozialversicherungsfrei.
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- Aufmerksamkeiten im LohnsteuerrechtLohnsteuerSteuerfreie Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass bis 60 € brutto sowie Arbeitsessen und Getränke im überwiegenden betrieblichen Interesse.