Fundstelle

§ 1 Abs. 1 SvEV

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Sozialversicherung Steuerfreie Aufmerksamkeiten sind nach § 1 Abs. 1 SvEV grundsätzlich auch sozialversicherungsfrei.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 1 Abs. 1 SvEV steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Entfernungspauschale berücksichtigt Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten. Sie ist grundsätzlich verkehrsmittelunabhängig und richtet sich nach der einfachen Entfernung – nicht nach Hin- und Rückweg.
  • Steuerfreie Aufmerksamkeiten sind nach § 1 Abs. 1 SvEV grundsätzlich auch sozialversicherungsfrei.

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