§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV
Weitere Fundstelle zum Beitrag
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Steuer- und SV-Grenzen - Nach dem im Beitrag dargestellten Grundsystem sind Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8 % der maßgeblichen BBG der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei; die Sozialversicherungsfreiheit ist enger und insbesondere anhand § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV zu prüfen. - Für die Abrechnung sind immer die im jeweiligen Abrechnungsjahr geltenden Rechengrößen zu verwenden. 5. Haftung und Arbeitsrecht - Bei klassischen Zusageformen bleibt die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG ein zentraler Prüfpunkt, auch wenn ein externer Versorgungsträger eingeschaltet ist. - Die reine Beitragszusage ist hiervon systematisch zu unterscheiden. - Versorgungsordnung, Arbeitsvertrag, Nachweispflichten und Informationen zum Versorgungsträger müssen mit dem gewählten Modell zusammenpassen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Nach dem im Beitrag dargestellten Grundsystem sind Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8 % der maßgeblichen BBG der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei; die Sozialversicherungsfreiheit ist enger und insbesondere anhand § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV zu prüfen.
- Bei klassischen Zusageformen bleibt die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG ein zentraler Prüfpunkt, auch wenn ein externer Versorgungsträger eingeschaltet ist.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.