Fundstelle

HGB

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Erhaltene Anzahlungen werden nicht von aktivierten Herstellungskosten abgezogen, sondern grundsätzlich passiviert.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

HGB steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 4 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Erhaltene Anzahlungen und aktivierte Herstellungskosten sind bilanziell getrennt zu beurteilen.
  • Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
  • ERSTER TEIL – ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN (§§ 1–10a)
  • Insolvenzordnung (InsO) – Fortsetzung §§ 128 bis 359

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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