Bilanzierung: Erhaltene Anzahlungen und Herstellungskosten
Erhaltene Anzahlungen werden nicht von aktivierten Herstellungskosten abgezogen, sondern grundsätzlich passiviert.
Erhaltene Anzahlungen und aktivierte Herstellungskosten sind bilanziell getrennt zu beurteilen.
Aktivierte Herstellungskosten: Herstellungskosten werden aktiviert, wenn die Voraussetzungen für die Aktivierung erfüllt sind. Maßgeblich sind die angefallenen Aufwendungen für die Herstellung des Vermögensgegenstands.
Erhaltene Anzahlungen: Erhaltene Anzahlungen sind grundsätzlich als Verbindlichkeit bzw. Passivposten zu erfassen. Sie mindern nicht automatisch die aktivierten Herstellungskosten.
Keine Saldierung: Die erhaltene Anzahlung wird nicht einfach von den Herstellungskosten abgezogen. Herstellungskosten und erhaltene Anzahlungen werden getrennt ausgewiesen, soweit keine besonderen Saldierungsvorschriften greifen.
Praktische Folge:
- Herstellungskosten erhöhen den Aktivposten.
- Erhaltene Anzahlungen werden passiviert.
- Die Gewinnwirkung ergibt sich erst nach den einschlägigen Bilanzierungs- und Realisationsgrundsätzen.
Review-Hinweise:
- Vertragliche Grundlage der Anzahlung prüfen
- Zeitpunkt des Zahlungseingangs dokumentieren
- Aktivierungsfähigkeit der Herstellungskosten prüfen
- Keine ungeprüfte Verrechnung mit Herstellungskosten vornehmen
- Ausweis im Jahresabschluss abstimmen