Kleinunternehmerregelung ab 2025: Nachträglichen Vorsteuerabzug beachten
Seit 2025 kann das Überschreiten der Umsatzgrenze unterjährig zur Regelbesteuerung führen. Dabei ist auch ein nachträglicher Vorsteuerabzug nach § 15a UStG zu prüfen.
Kleinunternehmerregelung ab 2025: Nachträglichen Vorsteuerabzug beachten
Neue Umsatzgrenzen Seit 2025 sind die Umsätze inländischer Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, wenn die gesetzlichen Umsatzgrenzen eingehalten werden. Die Grenzen betragen 25.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr und 100.000 € im laufenden Kalenderjahr.
Für das laufende Jahr erfolgt keine Prognose mehr. Wird die Grenze von 100.000 € überschritten, unterliegt bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, der Regelbesteuerung. Die zuvor ausgeführten Umsätze bleiben steuerfrei.
Bei Aufnahme einer neuen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit gilt im Gründungsjahr eine Grenze von 25.000 €. Auch hier ist bereits der Umsatz steuerpflichtig, mit dem diese Grenze überschritten wird.
Folge für den Vorsteuerabzug Durch den unterjährigen Wechsel zur Regelbesteuerung entsteht ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich ein Vorsteuerabzugsrecht für Eingangsleistungen, soweit die weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind.
Zusätzlich kann für bereits zuvor angeschaffte Wirtschaftsgüter eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG in Betracht kommen. Bei Umlaufvermögen ist insbesondere § 15a Abs. 2 UStG zu prüfen. Bei Anlagevermögen können § 15a Abs. 1 und Abs. 5 UStG zu einem anteiligen nachträglichen Vorsteuerabzug führen.
Berichtigungsbeträge können nach § 44 Abs. 3 UStDV gegebenenfalls erst im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung berücksichtigt werden.
Praxis-Merksatz Beim Überschreiten der Kleinunternehmergrenze nicht nur die Ausgangsumsätze überwachen. Auch frühere Eingangsleistungen und Investitionen dokumentieren und auf einen möglichen nachträglichen Vorsteuerabzug nach § 15a UStG prüfen.
Kurzprüfung 1. Wurde die maßgebliche Umsatzgrenze überschritten? 2. Welcher konkrete Umsatz überschreitet die Grenze? 3. Ab welchem Zeitpunkt greift die Regelbesteuerung? 4. Welche Eingangsleistungen wurden ab diesem Zeitpunkt bezogen? 5. Gibt es Umlauf- oder Anlagevermögen aus der Zeit als Kleinunternehmer? 6. Ist eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG möglich? 7. Muss der Berichtigungsbetrag erst in der Jahreserklärung berücksichtigt werden?