Kundenforderungen — Bewertung, EWB, PWB, USt-Korrektur
Forderungen mit Nennwert; Einzelbewertung vor Pauschalwertberichtigung; bei PWB USt herausrechnen (§ 17 Abs. 2 UStG); Wertaufhellung beachten.
Tempo
1) Ansatz & Bewertung
- Kundenforderungen = Umlaufvermögen (R 6.1 Abs. 2 EStR i. V. m. § 247 Abs. 2 HGB).
- Ansatz mit Anschaffungskosten / Nennwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG i. V. m. § 253 Abs. 1 S. 1 HGB).
- Kombination EWB + PWB zulässig (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB — Einzelbewertungsprinzip; zuerst einzeln, dann pauschal auf den Restbestand).
2) Einzelwertberichtigung (EWB)
- Konkret erkennbares Ausfallrisiko bei einzelnem Debitor (Insolvenz, Mahnverfahren, Bestreiten).
- USt-Korrektur erst bei tatsächlicher Uneinbringlichkeit (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG) — Reduktion auf Nettowert.
3) Pauschalwertberichtigung (PWB)
- Allgemeines Ausfallrisiko auf Basis eines nachgewiesenen Erfahrungssatzes (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
- USt ist herauszurechnen (insoweit ist bei späterem Ausfall ein USt-Erstattungsanspruch zu erwarten, § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
4) Wertaufhellung
- Bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordene werterhellende Tatsachen sind zu berücksichtigen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
- PWB ist auf den Betrag zu begrenzen, für den am Bilanzstichtag tatsächlich noch ein Ausfallrisiko besteht.
Prüfpunkte: Forderungsbestand abgestimmt? Konkrete Risiken einzelner Debitoren? Erfahrungssatz nachweisbar und plausibel? USt bei PWB herausgerechnet? Werterhellende Tatsachen bis zur Bilanzerstellung berücksichtigt?