§ 7a EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Nach § 7a Abs. 4 EStG ist neben Sonderabschreibungen regelmäßig nur lineare AfA zulässig. Bei § 7g EStG kann zusätzlich auch die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG zulässig sein.
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Worum geht es?
§ 7a EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Nach § 7a Abs. 4 EStG ist neben Sonderabschreibungen regelmäßig nur lineare AfA zulässig. Bei § 7g EStG kann zusätzlich auch die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG zulässig sein.
- § 7a EStG bündelt die gemeinsamen Regeln für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen.
- § 7a EStG regelt nicht die einzelne Begünstigung selbst, sondern wie erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen technisch durchgeführt, begrenzt, dokumentiert und nach dem Förderzeitraum fortgeführt werden.
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