Gesetz

§ 7a Abs. 8 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 8)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompakter Überblick über lineare und degressive AfA, die besondere AfA für Elektrofahrzeuge, Gebäude-AfA, Methodenwechsel und Absetzung für Substanzverringerung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 7a Abs. 8 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 8) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • § 7 EStG regelt die steuerliche Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter sowie besondere Abschreibungsmethoden.

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