Gesetz

§ 7a Abs. 9 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 9)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

§ 7g EStG fördert kleine und mittlere Betriebe: Bis zu 50 % geplanter Anschaffungs- oder Herstellungskosten können vor der Investition als IAB abgezogen werden. Zusätzlich sind für begünstigte Wirtschaftsgüter Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 % möglich.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 7a Abs. 9 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 9) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Nach § 7g Abs. 1 EStG können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts bereits vor der tatsächlichen Investition gewinnmindernd abgezogen werden.

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