§ 7a Abs. 9 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 9)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§ 7g EStG fördert kleine und mittlere Betriebe: Bis zu 50 % geplanter Anschaffungs- oder Herstellungskosten können vor der Investition als IAB abgezogen werden. Zusätzlich sind für begünstigte Wirtschaftsgüter Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 % möglich.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 7a Abs. 9 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 9) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Nach § 7g Abs. 1 EStG können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts bereits vor der tatsächlichen Investition gewinnmindernd abgezogen werden.
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