Gesetz

§ 64 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

§ 64 Abs. 2 und 3 EStG knüpft die Rangfolge der Berechtigten entweder

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 64 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • § 64 Abs. 2 und 3 EStG knüpft die Rangfolge der Berechtigten entweder

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon