§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Satz 1)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Von den Eltern erbrachte Barunterhaltsleistungen sind kein geeignetes Kriterium für die Beurteilung der Haushaltsaufnahme im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG. Nach dieser Vorschrift wird bei mehreren Kindergeldberechtigten das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Bei mehreren Kindergeldberechtigten kommt es auf deren in § 64 Abs. 2 und 3 EStG geregelte Rangfolge an. Im nicht gesetzlich geregelten Fall einer annähernd gleichwertigen Aufnahme des Kindes in die Haushalte der getrennt lebenden Eltern haben diese in analoger Anwendung von § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG untereinander den Kindergeldberechtigten zu bestimmen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Satz 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Hintergrund: Betreuung der Kinder im sog. Wechselmodell
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