§ 64 Abs. 3 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 3)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§ 64 Abs. 2 und 3 EStG knüpft die Rangfolge der Berechtigten entweder
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 64 Abs. 3 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 3) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 64 Abs. 2 und 3 EStG knüpft die Rangfolge der Berechtigten entweder
- Hintergrund: Betreuung der Kinder im sog. Wechselmodell
Passende Wissensbeiträge
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- Kindergeld: Kind im Haushalt beider ElternEinkommensteuerBFH III R 8/25: Barunterhaltsleistungen sind kein geeignetes Kriterium für die Haushaltsaufnahme nach § 64 EStG. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere der überwiegende Aufenthalt und Lebensmittelpunkt des Kindes.
- Kindergeld: Rangverhältnis der Berechtigten bei Haushaltsaufnahme – BFH III R 8/25EinkommensteuerBarunterhaltsleistungen sind kein geeignetes Kriterium für die Haushaltsaufnahme nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG. Entscheidend sind die tatsächlichen Aufenthalts- und Lebensverhältnisse des Kindes.