Gesetz

§ 64 Abs. 3 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 3)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

§ 64 Abs. 2 und 3 EStG knüpft die Rangfolge der Berechtigten entweder

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 64 Abs. 3 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 3) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • § 64 Abs. 2 und 3 EStG knüpft die Rangfolge der Berechtigten entweder
  • Hintergrund: Betreuung der Kinder im sog. Wechselmodell

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