Gesetz

§ 64 Abs. 2 Satz 2 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Satz 2)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Von den Eltern erbrachte Barunterhaltsleistungen sind kein geeignetes Kriterium für die Beurteilung der Haushaltsaufnahme im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG. Nach dieser Vorschrift wird bei mehreren Kindergeldberechtigten das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Bei mehreren Kindergeldberechtigten kommt es auf deren in § 64 Abs. 2 und 3 EStG geregelte Rangfolge an. Im nicht gesetzlich geregelten Fall einer annähernd gleichwertigen Aufnahme des Kindes in die Haushalte der getrennt lebenden Eltern haben diese in analoger Anwendung von § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG untereinander den Kindergeldberechtigten zu bestimmen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 64 Abs. 2 Satz 2 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Satz 2) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Hintergrund: Betreuung der Kinder im sog. Wechselmodell

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon