§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Nr. 2)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Grundlagen der Einkünfteermittlung, Abgrenzung von Betriebsausgaben, Geschenke an Geschäftsfreunde, private Nutzung betrieblicher Pkw einschließlich Elektrofahrzeugen sowie Regeln zum Wirtschaftsjahr.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Nr. 2) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ Einkünfteermittlung, Betriebsausgaben, Pkw-Privatnutzung und Wirtschaftsjahr
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Verwandte Fundstellen
- § 4a Abs. 1 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1)
- § 4a Abs. 1 Nr. 2 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1, Nr. 2)
- § 4a Abs. 1 Nr. 3 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1, Nr. 3)
- § 4a Abs. 2 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2)
- § 4a EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz