§ 41a EStG
Lohnsteuer-Anmeldung — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Rechtsgrundlagen § 8 Abs. 1 EStG – Einnahmen in Geld oder Geldeswert. § 19 EStG – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. § 2 LStDV – Arbeitslohn. §§ 38 ff. EStG – Lohnsteuerabzug. § 41a EStG – Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer. § 42d EStG – Haftung des Arbeitgebers. § 42e EStG – Anrufungsauskunft.
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Worum geht es?
§ 41a EStG steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Anmeldung — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 41a EStG – Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer.
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