§ 41a Abs. 1 EStG
Lohnsteuer-Anmeldung (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Fälligkeit, Zahlungsschonfrist, Säumniszuschläge und Stundung bei Lohnsteuer und Gesamtsozialversicherungsbeiträgen im direkten Vergleich.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 41a Abs. 1 EStG steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Anmeldung (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge haben unterschiedliche Fälligkeitstermine und unterschiedliche Regeln bei verspäteter Zahlung. Besonders wichtig: Für Sozialversicherungsbeiträge gibt es keine dreitägige Zahlungsschonfrist.
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