Steuerklassen I bis VI – Überblick, Vorteile und Unterschiede
Kompakte grafische Übersicht zu den Steuerklassen I bis VI: Für wen gilt welche Steuerklasse, welche Kombinationen sind bei Ehegatten möglich und welche Besonderheiten gelten bei Alleinerziehenden und weiteren Beschäftigungen?
Die Steuerklassen steuern vor allem die Höhe des laufenden Lohnsteuerabzugs. Sie bestimmen nicht die endgültige Einkommensteuer des Jahres; diese richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen und wird gegebenenfalls im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ausgeglichen.
[KB-IMAGE:/knowledge-base/steuerklassen-ueberblick.jpg?v=1|Steuerklassen I bis VI im Überblick|Schaubild zu den Steuerklassen I bis VI mit typischen Personengruppen, Ehegattenkombinationen, Faktorverfahren und Hinweisen zu Nebenbeschäftigungen.]
Kurzüberblick:
- Steuerklasse I: typischerweise für Ledige, Geschiedene, Verwitwete und dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer, soweit keine andere Steuerklasse greift.
- Steuerklasse II: für Alleinerziehende, wenn die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllt sind.
- Steuerklassen III und V: mögliche Kombination für Ehegatten/Lebenspartner nach den gesetzlichen Voraussetzungen; die laufende Lohnsteuer wird zwischen beiden Partnern unterschiedlich verteilt.
- Steuerklasse IV: Regelfall für verheiratete Arbeitnehmer bzw. Lebenspartner; möglich ist auch IV/IV mit Faktorverfahren.
- Steuerklasse VI: grundsätzlich für ein zweites oder weiteres lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis.
Merksatz: Die Steuerklasse beeinflusst in erster Linie das monatliche Netto und den laufenden Lohnsteuerabzug – nicht die endgültige Jahressteuer.