§ 364b AO
Vorschrift im Abgabenordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§ 364b AO ermöglicht dem Finanzamt, den Steuerpflichtigen aufzufordern, - eine verbindliche Frist gesetzt wird, - Rechtsfolgen angeordnet werden, - insbesondere eine Präklusion nach § 364b AO eintreten kann.
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Worum geht es?
§ 364b AO steht in steuerstoff für Vorschrift im Abgabenordnung und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 364b AO ermöglicht dem Finanzamt, den Steuerpflichtigen aufzufordern,
- insbesondere eine Präklusion nach § 364b AO eintreten kann.
- dürfen sie nach § 364b AO grundsätzlich ausgeschlossen werden.
- Wurde eine Ausschlussfrist nach § 364b AO gesetzt?
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