§ 32 Abs. 6 Satz 9 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 6, Satz 9)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Ein Elternteil kann der Übertragung des Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) gemäß § 32 Abs. 6 Satz 9 EStG nicht widersprechen, wenn er weder Betreuungskosten trägt noch persönlich Betreuungspflichten wahrnimmt. Die Zurechnung der Betreuungsleistungen der Großeltern an den Beigeladenen durch das Finanzgericht war rechtsfehlerhaft, da § 32 Abs. 6 Satz 9 EStG eine persönliche Beteiligung des widersprechenden Elternteils erfordert. Auch die anteiligen Nebenkosten für das Grundstück wurden nicht als Kinderbetreuungskosten anerkannt, da sie in keinem Zusammenhang mit einer persönlichen Betreuungsleistung des Beigeladenen standen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 32 Abs. 6 Satz 9 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 6, Satz 9) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Ein Elternteil kann der Übertragung des Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) gemäß § 32 Abs. 6 Satz 9 EStG nicht widersprechen, wenn er weder Betreuungskosten trägt noch persönlich Betreuungspflichten wahrnimmt.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
Verwandte Fundstellen
- § 32 Abs. 4 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4)
- § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, S. 1, Nr. 2)
- § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Satz 1, Nr. 2)
- § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Satz 1, Nr. 2)
- § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Satz 1, Nr. 2)
- § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Satz 2)
- § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Satz 3)
- § 32 Abs. 6 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 6)