§ 3 Abs. 1 AO
Vorschrift im Abgabenordnung (Abs. 1)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Nach § 3 Abs. 1 AO sind Steuern Geldleistungen, Die steuerlichen Nebenleistungen sind in § 3 Abs. 4 AO aufgezählt.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 3 Abs. 1 AO steht in steuerstoff für Vorschrift im Abgabenordnung (Abs. 1) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Nach § 3 Abs. 1 AO sind Steuern Geldleistungen,
- Die steuerlichen Nebenleistungen sind in § 3 Abs. 4 AO aufgezählt.
- Welche Voraussetzungen muss eine Geldleistung erfüllen, um eine Steuer im Sinne des § 3 AO zu sein?
- Welche steuerlichen Nebenleistungen nennt § 3 Abs. 4 AO?
- Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (Art. 20 Abs. 3 GG, § 3 Abs. 1 AO).
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