Gesetz

§ 250 Abs. 1 HGB

Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 1)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die Bilanzierung ist fehlerhaft, weil ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB hätte gebildet werden müssen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 250 Abs. 1 HGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 1) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Bilanzierung ist fehlerhaft, weil ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB hätte gebildet werden müssen.
  • Werden SaaS-Nutzungsentgelte im Voraus gezahlt und betreffen sie Zeiträume nach dem Bilanzstichtag, ist grundsätzlich ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB zu bilden.

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