§ 250 Abs. 1 HGB
Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 1)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Bilanzierung ist fehlerhaft, weil ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB hätte gebildet werden müssen.
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Worum geht es?
§ 250 Abs. 1 HGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 1) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Bilanzierung ist fehlerhaft, weil ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB hätte gebildet werden müssen.
- Werden SaaS-Nutzungsentgelte im Voraus gezahlt und betreffen sie Zeiträume nach dem Bilanzstichtag, ist grundsätzlich ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB zu bilden.
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