§ 250 Abs. 3 HGB
Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 3)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1. Handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte Zu den wichtigen handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechten gehören insbesondere: - Damnum oder Disagio nach § 250 Abs. 3 HGB, - bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB, - aktive latente Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 250 Abs. 3 HGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 3) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Handelsrechtliche Ansatzwahlrechte ergeben sich grundsätzlich aus besonderen Einzelvorschriften des HGB.
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