§ 22 Nr. 2 EStG
Sonstige Einkünfte (Nr. 2) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei einer teilentgeltlichen Grundstücksübertragung innerhalb der Zehnjahresfrist wird der Vorgang nach dem Verhältnis von Gegenleistung und Verkehrswert in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 22 Nr. 2 EStG steht in steuerstoff für Sonstige Einkünfte (Nr. 2) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Entgeltlichkeitsquote berechnet sich wie folgt:
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.