Gesetz

§ 22 Abs. 3 UmwStG

Vorschrift im Umwandlungssteuergesetz (Abs. 3)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Ein möglicher Vorteil besteht darin, dass bei Anwendung des § 6b Abs. 10 EStG die siebenjährige Sperrfrist und die damit verbundenen Nachweispflichten des § 22 Abs. 3 UmwStG vermieden werden können.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 22 Abs. 3 UmwStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umwandlungssteuergesetz (Abs. 3) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Ein möglicher Vorteil besteht darin, dass bei Anwendung des § 6b Abs. 10 EStG die siebenjährige Sperrfrist und die damit verbundenen Nachweispflichten des § 22 Abs. 3 UmwStG vermieden werden können.

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