§ 22 Abs. 3 UmwStG
Vorschrift im Umwandlungssteuergesetz (Abs. 3)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Ein möglicher Vorteil besteht darin, dass bei Anwendung des § 6b Abs. 10 EStG die siebenjährige Sperrfrist und die damit verbundenen Nachweispflichten des § 22 Abs. 3 UmwStG vermieden werden können.
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Worum geht es?
§ 22 Abs. 3 UmwStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umwandlungssteuergesetz (Abs. 3) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Ein möglicher Vorteil besteht darin, dass bei Anwendung des § 6b Abs. 10 EStG die siebenjährige Sperrfrist und die damit verbundenen Nachweispflichten des § 22 Abs. 3 UmwStG vermieden werden können.
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