Gesetz

§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Änderung wegen Grundlagenbescheid (Abs. 1, Nr. 2) — Abgabenordnung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die ursprüngliche Steuerfestsetzung ist dann nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften zu ändern. In den Unterlagen wird hierfür insbesondere § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO genannt.

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Worum geht es?

§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO steht in steuerstoff für Änderung wegen Grundlagenbescheid (Abs. 1, Nr. 2) — Abgabenordnung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die ursprüngliche Steuerfestsetzung ist dann nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften zu ändern. In den Unterlagen wird hierfür insbesondere § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO genannt.

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