Gesetz

§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Änderung wegen Grundlagenbescheid (Abs. 1, Nr. 2) — Abgabenordnung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

9. Nachträgliches Über- oder Unterschreiten der 15%-Grenze Wird die 15%-Grenze erst im zweiten oder dritten Jahr überschritten oder aufgrund späterer Erstattungen wieder unterschritten, liegt nach Auffassung des BMF ein rückwirkendes Ereignis vor. Frühere Steuerbescheide sind gegebenenfalls nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO zu korrigieren.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO steht in steuerstoff für Änderung wegen Grundlagenbescheid (Abs. 1, Nr. 2) — Abgabenordnung und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • BMF 2026: Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Gebäuden
  • Die ursprüngliche Steuerfestsetzung ist dann nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften zu ändern. In den Unterlagen wird hierfür insbesondere § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO genannt.

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