§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO
Änderung wegen Grundlagenbescheid (Abs. 1, Nr. 2) — Abgabenordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die ursprüngliche Steuerfestsetzung ist dann nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften zu ändern. In den Unterlagen wird hierfür insbesondere § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO genannt.
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Worum geht es?
§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO steht in steuerstoff für Änderung wegen Grundlagenbescheid (Abs. 1, Nr. 2) — Abgabenordnung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die ursprüngliche Steuerfestsetzung ist dann nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften zu ändern. In den Unterlagen wird hierfür insbesondere § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO genannt.
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