§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO
Änderung wegen Grundlagenbescheid (Abs. 1, Nr. 2) — Abgabenordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
9. Nachträgliches Über- oder Unterschreiten der 15%-Grenze Wird die 15%-Grenze erst im zweiten oder dritten Jahr überschritten oder aufgrund späterer Erstattungen wieder unterschritten, liegt nach Auffassung des BMF ein rückwirkendes Ereignis vor. Frühere Steuerbescheide sind gegebenenfalls nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO zu korrigieren.
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Worum geht es?
§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO steht in steuerstoff für Änderung wegen Grundlagenbescheid (Abs. 1, Nr. 2) — Abgabenordnung und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- BMF 2026: Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Gebäuden
- Die ursprüngliche Steuerfestsetzung ist dann nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften zu ändern. In den Unterlagen wird hierfür insbesondere § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO genannt.
Passende Wissensbeiträge
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