§ 13d Abs. 1 ErbStG
Steuerbefreiung für Wohnimmobilien (Abs. 1) — Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
3. Mietwohngrundstück München Grundbesitzwert: 500.000 €. Steuerbefreiung nach § 13d Abs. 1 ErbStG: 10 % = 50.000 €. Steuerpflichtiger Wert: 450.000 €. 4. Geschäftsgrundstück Berlin Ansatz: 600.000 €. Keine Begünstigung nach § 13d ErbStG, weil keine Wohnvermietung. Hypothek: 390.000 € voll abzugsfähig.
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Worum geht es?
§ 13d Abs. 1 ErbStG steht in steuerstoff für Steuerbefreiung für Wohnimmobilien (Abs. 1) — Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Steuerbefreiung nach § 13d Abs. 1 ErbStG: 10 % = 50.000 €.
- Keine Begünstigung nach § 13d ErbStG, weil keine Wohnvermietung.
- Steuerbefreiung nach § 13d Abs. 1 ErbStG: 10 % = 96.000 €.
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