§ 12 Nr. 3 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Nr. 3)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Für natürliche Personen ergibt sich das Abzugsverbot insbesondere aus § 12 Nr. 3 EStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 12 Nr. 3 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Nr. 3) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Für natürliche Personen ergibt sich das Abzugsverbot insbesondere aus § 12 Nr. 3 EStG.
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