Gesetz

§ 12 Nr. 3 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Nr. 3)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Für natürliche Personen ergibt sich das Abzugsverbot insbesondere aus § 12 Nr. 3 EStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 12 Nr. 3 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Nr. 3) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Für natürliche Personen ergibt sich das Abzugsverbot insbesondere aus § 12 Nr. 3 EStG.

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