§ 12 Abs. 4 BewG
Vorschrift im Bewertungsgesetz (Abs. 4)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
ÜBRIGES VERMÖGEN, § 12 ErbStG i. V. m. § … BewG c) privates Bankguthaben Wertermittlung / Wertansatz: Nennwert, § 12 Abs. 1 BewG
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 12 Abs. 4 BewG steht in steuerstoff für Vorschrift im Bewertungsgesetz (Abs. 4) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ÜBRIGES VERMÖGEN, § 12 ErbStG i. V. m. § … BewG
- Wertermittlung / Wertansatz: Nennwert, § 12 Abs. 1 BewG
- Gegenwartswert, § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 BewG
- Wertermittlung / Wertansatz: Rückkaufswert, § 12 Abs. 4 BewG
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