Gesetz

§ 10a EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

- anzurechnende ausländische Steuern, - Steuerermäßigungen, - besondere Steuern nach § 32d EStG, - Hinzurechnung von Kindergeld in den Fällen des § 31 EStG, - Hinzurechnung bestimmter Zulagen nach § 10a EStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 10a EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Hinzurechnung bestimmter Zulagen nach § 10a EStG.
  • Datenübermittlung ist noch keine Wahlrechtsausübung

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