Gesetz

§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UmwStG

Vorschrift im Umwandlungssteuergesetz (Abs. 4, Satz 1, Nr. 1)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Bei grenzüberschreitenden Anteilstauschfällen können zusätzliche Einschränkungen des Umwandlungssteuerrechts relevant werden. Der Beitrag weist insbesondere auf die EU-/EWR-Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UmwStG hin.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UmwStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umwandlungssteuergesetz (Abs. 4, Satz 1, Nr. 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Bei grenzüberschreitenden Anteilstauschfällen können zusätzliche Einschränkungen des Umwandlungssteuerrechts relevant werden. Der Beitrag weist insbesondere auf die EU-/EWR-Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UmwStG hin.

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