§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwStG
Vorschrift im Umwandlungssteuergesetz (Abs. 1, Satz 1, Nr. 1)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Der BFH behandelt dieses Verfahren als einen der Verschmelzung nach § 2 UmwG vergleichbaren ausländischen Vorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umwandlungssteuergesetz (Abs. 1, Satz 1, Nr. 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der BFH behandelt dieses Verfahren als einen der Verschmelzung nach § 2 UmwG vergleichbaren ausländischen Vorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwStG.
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