Gesetz

§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwStG

Vorschrift im Umwandlungssteuergesetz (Abs. 1, Satz 1, Nr. 1)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Der BFH behandelt dieses Verfahren als einen der Verschmelzung nach § 2 UmwG vergleichbaren ausländischen Vorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umwandlungssteuergesetz (Abs. 1, Satz 1, Nr. 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der BFH behandelt dieses Verfahren als einen der Verschmelzung nach § 2 UmwG vergleichbaren ausländischen Vorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwStG.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon