Wie wird ein Vermächtnis erbschaftsteuerlich grundsätzlich behandelt?
Vermächtnis und Pflichtteil · mittel
Wie wird ein Vermächtnis erbschaftsteuerlich grundsätzlich behandelt?
Antwortmöglichkeiten 1. Als eigener Erwerb des Vermächtnisnehmers und grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeit beim belasteten Erben 2. Nur beim Erben; der Vermächtnisnehmer hat keinen Erwerb 3. Immer vollständig steuerfrei 4. Wie Arbeitslohn
Richtige Antwort Als eigener Erwerb des Vermächtnisnehmers und grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeit beim belasteten Erben
Erklärung Der Vermächtnisnehmer hat grundsätzlich einen eigenen Erwerb von Todes wegen. Beim belasteten Erben ist die Vermächtnisverpflichtung grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, soweit keine Abzugsbeschränkung greift.
Rechtsgrundlage § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG