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Erbschaftsteuer

Wie wird ein Vermächtnis erbschaftsteuerlich grundsätzlich behandelt?

Vermächtnis und Pflichtteil · mittel

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Wie wird ein Vermächtnis erbschaftsteuerlich grundsätzlich behandelt?

Antwortmöglichkeiten 1. Als eigener Erwerb des Vermächtnisnehmers und grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeit beim belasteten Erben 2. Nur beim Erben; der Vermächtnisnehmer hat keinen Erwerb 3. Immer vollständig steuerfrei 4. Wie Arbeitslohn

Richtige Antwort Als eigener Erwerb des Vermächtnisnehmers und grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeit beim belasteten Erben

Erklärung Der Vermächtnisnehmer hat grundsätzlich einen eigenen Erwerb von Todes wegen. Beim belasteten Erben ist die Vermächtnisverpflichtung grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, soweit keine Abzugsbeschränkung greift.

Rechtsgrundlage § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG