Wie werden Hausrat und andere begünstigte bewegliche Gegenstände bei Erwerbern der Steuerklasse II oder III nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich begünstigt?
Sachliche Steuerbefreiungen · mittel
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Wie werden Hausrat und andere begünstigte bewegliche Gegenstände bei Erwerbern der Steuerklasse II oder III nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich begünstigt?
Antwortmöglichkeiten 1. Mit einem gemeinsamen Freibetrag von 12.000 € 2. Mit 41.000 € plus weiteren 12.000 € 3. Mit einem gemeinsamen Freibetrag von 100.000 € 4. Gar nicht
Richtige Antwort Mit einem gemeinsamen Freibetrag von 12.000 €
Erklärung In den Steuerklassen II und III gilt für die begünstigten Gegenstände nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 grundsätzlich ein gemeinsamer Freibetrag von 12.000 Euro.
Rechtsgrundlage § 13 Abs. 1 Nr. 1c ErbStG