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Erbschaftsteuer

Vertrag zugunsten Dritter: Lebensversicherung im Erbfall

Kompakte Abgrenzung, wann eine Lebensversicherung als Vertrag zugunsten Dritter direkt beim Bezugsberechtigten oder als Nachlass beim Erben besteuert wird.

Tempo

⇨ Grundidee

Vereinbart jemand mit seinem Vertragspartner, dass eine Forderung im Todesfall einem Dritten zustehen soll, kann ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall vorliegen (§§ 328, 331 BGB). Wichtigster Praxisfall ist die private Lebensversicherung.

Auch bei Bankguthaben kann eine entsprechende Vereinbarung dazu führen, dass das Guthaben im Todesfall unmittelbar einem Dritten zusteht.

⇨ Bezugsberechtigter ist benannt

Hat der Versicherungsnehmer für den Todesfall einen Bezugsberechtigten benannt, erhält dieser den Versicherungsanspruch grundsätzlich unmittelbar aufgrund des Vertrags zugunsten Dritter.

Erbschaftsteuerlich liegt beim Bezugsberechtigten ein Erwerb nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vor. Die Versicherungsleistung gehört nicht zum Nachlass und wird daher nicht zunächst über die Erbquote auf die Erben verteilt.

⇨ Kein Bezugsberechtigter benannt

Ist kein Bezugsberechtigter bestimmt, fällt der Versicherungsanspruch grundsätzlich in den Nachlass. Die Erben erwerben ihn im Rahmen des Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Für die Aufteilung auf mehrere Erben ist die zivilrechtliche Erbquote maßgebend.

⇨ Klausurprüfung

1. Besteht eine Lebensversicherung oder eine vergleichbare Forderung? 2. Ist für den Todesfall ein Dritter als Bezugsberechtigter benannt? 3. Ja: unmittelbarer Erwerb des Dritten nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG; Leistung nicht Teil des Nachlasses. 4. Nein: Anspruch gehört zum Nachlass; Erwerb der Erben nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. 5. Anschließend Bewertung, persönliche Freibeträge, Steuerklasse und Tarif des jeweiligen Erwerbers prüfen.

⇶ Merksatz

Bezugsberechtigter benannt = direkter Erwerb des Dritten nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Kein Bezugsberechtigter = Versicherungsanspruch fällt in den Nachlass und wird bei den Erben nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfasst.