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Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Praxisüberblick zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich, den Übergangsfristen 2025–2027, zulässigen Formaten, Ausnahmen und den wichtigsten organisatorischen und technischen Umsetzungsschritten.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Seit dem 1.1.2025 müssen Unternehmen im inländischen B2B-Bereich auf die E-Rechnung vorbereitet sein. Auf der Eingangsseite müssen E-Rechnungen bereits empfangen werden können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen bis Ende 2027.
  • E-Rechnung: Umstellung bis zum 1.1.2027 vorbereiten

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