UStAE 15a
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 15a
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Der UStAE 15a.3 behandelt die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Änderung der Verhältnisse, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien und deren Nutzung. Er ist daher für die Frage nach dem Vorsteuerabzug bei einem Verkauf nach vorheriger Option relevant.
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Worum geht es?
UStAE 15a steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung, Abschnitt/Hinweis 15a und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der UStAE 15a.3 behandelt die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Änderung der Verhältnisse, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien und deren Nutzung. Er ist daher für die Frage nach dem Vorsteuerabzug bei einem Verkauf nach vorheriger Option relevant.
- GiG ist kein Verwendungsumsatz nach § 15 Abs. 2 UStG. Für Berichtigung beim Erwerber siehe § 15a UStG und UStAE 15a.4 ff.
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