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StaRUG

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Überblick über die bereitgestellten §§ 1–127 InsO: Verfahrensziele, Eröffnung, Insolvenzgründe, Masse und Gläubiger, Insolvenzverwalter, Gläubigerorgane sowie Wirkungen der Eröffnung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

StaRUG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ERSTER TEIL – ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN (§§ 1–10a)
  • Insolvenzordnung (InsO) – Fortsetzung §§ 128 bis 359

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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