Verwaltung

R 19.6 LStR

Lohnsteuer-Richtlinien

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompakter Praxisüberblick zur Abgrenzung von steuerpflichtigem Arbeitslohn, steuerfreien Arbeitgeberleistungen und nicht steuerbaren Vorteilen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R 19.6 LStR steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Richtlinien und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • § 8 Abs. 1 EStG: Einnahmen und geldwerte Vorteile.
  • Voraussetzungen für eine steuerfreie Aufmerksamkeit

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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