R 19.6 LStR
Lohnsteuer-Richtlinien
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Kompakter Praxisüberblick zur Abgrenzung von steuerpflichtigem Arbeitslohn, steuerfreien Arbeitgeberleistungen und nicht steuerbaren Vorteilen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
R 19.6 LStR steht in steuerstoff für Lohnsteuer-Richtlinien und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 8 Abs. 1 EStG: Einnahmen und geldwerte Vorteile.
- Voraussetzungen für eine steuerfreie Aufmerksamkeit
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Arbeitslohn-ABCLohnsteuerKompakter Praxisüberblick zur Abgrenzung von steuerpflichtigem Arbeitslohn, steuerfreien Arbeitgeberleistungen und nicht steuerbaren Vorteilen.
- Aufmerksamkeiten im LohnsteuerrechtLohnsteuerSteuerfreie Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass bis 60 € brutto sowie Arbeitsessen und Getränke im überwiegenden betrieblichen Interesse.