§ 89 Abs. 1 Satz 1 AO
Vorschrift im Abgabenordnung (Abs. 1, Satz 1)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Der BFH betonte, dass Steuerpflichtige Erläuterungen im Steuerbescheid grundsätzlich zur Kenntnis nehmen müssen. Ein Hinweis des Finanzamts in den Erläuterungen kann eine Hinweispflicht nach § 89 Abs. 1 Satz 1 AO grundsätzlich erfüllen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 89 Abs. 1 Satz 1 AO steht in steuerstoff für Vorschrift im Abgabenordnung (Abs. 1, Satz 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der BFH betonte, dass Steuerpflichtige Erläuterungen im Steuerbescheid grundsätzlich zur Kenntnis nehmen müssen. Ein Hinweis des Finanzamts in den Erläuterungen kann eine Hinweispflicht nach § 89 Abs. 1 Satz 1 AO grundsätzlich erfüllen.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.