§ 85 AO
Vorschrift im Abgabenordnung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Grundlagen zu Steuern, Gebühren und Beiträgen, Steueraufkommen, Ertragshoheit, Einteilung und Erhebung der Steuern, Abzugsfähigkeit, Besteuerungsgrundsätzen sowie steuerlichen Nebenleistungen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 85 AO steht in steuerstoff für Vorschrift im Abgabenordnung und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ Allgemeines Steuerrecht: Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Abgaben
- Unterkategorie: Betriebsprüfung, Buchführung und Kasse
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