Gesetz

§ 52 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Pflichten des Arbeitgebers bei Erstellung, Übermittlung, Ausdruck und Berichtigung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 52 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Arbeitgeber müssen nach Ablauf des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen und die vorgeschriebenen Daten grundsätzlich elektronisch und authentifiziert an die Finanzverwaltung übermitteln.
  • Altverträge: Abschluss vor dem 1.1.2005. Für sie gelten grundsätzlich die früheren Besteuerungsregeln fort; bei Erfüllung der damaligen Voraussetzungen können Erträge steuerfrei sein.
  • § 5 EStG gilt insbesondere für Gewerbetreibende,

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon