Gesetz

§ 44 Abs. 1 UStDV

Vorschrift im Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (Abs. 1)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Eine Vorsteuerberichtigung unterbleibt nach § 44 Abs. 1 UStDV, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Berichtigungsobjekts entfallende Umsatzsteuer 1.000 € nicht übersteigt. 1. Eingangstatbestand des § 15 Abs. 1 UStG prüfen. 2. Wirtschaftliche Tätigkeit oder nichtwirtschaftlicher Bereich? 3. Verwendungsabsicht im Zeitpunkt des Leistungsbezugs feststellen. 4. Direkten oder mittelbaren Zusammenhang mit Ausgangsumsätzen bestimmen. 5. Ausschluss nach § 15 Abs. 1a, Abs. 1b oder Abs. 2 UStG prüfen. 6. Rückausnahme nach § 15 Abs. 3 UStG prüfen. 7. Bei gemischter Verwendung sachgerechten Aufteilungsschlüssel nach § 15 Abs. 4 UStG bestimmen. 8. Bei Grundstücken Zuordnungsentscheidung dokumentieren. 9. Bei späterer Nutzungsänderung § 15a UStG prüfen. 10. Bagatellgrenzen des § 44 UStDV beachten.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 44 Abs. 1 UStDV steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (Abs. 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Eine Vorsteuerberichtigung unterbleibt nach § 44 Abs. 1 UStDV, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Berichtigungsobjekts entfallende Umsatzsteuer 1.000 € nicht übersteigt.

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