Gesetz

§ 40a EStG

Pauschalierung bei Teilzeit- und Aushilfskräften — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die Nichtbesteuerung bei Personen mit ausschließlich pauschal versteuertem Arbeitslohn nach § 40a EStG wurde mit deren typischer Zugehörigkeit zum Niedriglohnsektor und damit besonderer Bedürftigkeit gerechtfertigt.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 40a EStG steht in steuerstoff für Pauschalierung bei Teilzeit- und Aushilfskräften — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Nichtbesteuerung bei Personen mit ausschließlich pauschal versteuertem Arbeitslohn nach § 40a EStG wurde mit deren typischer Zugehörigkeit zum Niedriglohnsektor und damit besonderer Bedürftigkeit gerechtfertigt.

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