§ 40a EStG
Pauschalierung bei Teilzeit- und Aushilfskräften — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Nichtbesteuerung bei Personen mit ausschließlich pauschal versteuertem Arbeitslohn nach § 40a EStG wurde mit deren typischer Zugehörigkeit zum Niedriglohnsektor und damit besonderer Bedürftigkeit gerechtfertigt.
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Worum geht es?
§ 40a EStG steht in steuerstoff für Pauschalierung bei Teilzeit- und Aushilfskräften — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Nichtbesteuerung bei Personen mit ausschließlich pauschal versteuertem Arbeitslohn nach § 40a EStG wurde mit deren typischer Zugehörigkeit zum Niedriglohnsektor und damit besonderer Bedürftigkeit gerechtfertigt.
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