§ 40a Abs. 2 EStG
Pauschalierung bei Teilzeit- und Aushilfskräften (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
6. PAUSCHALSTEUER BEI MINIJOBS – § 40a Abs. 2 EStG
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 40a Abs. 2 EStG steht in steuerstoff für Pauschalierung bei Teilzeit- und Aushilfskräften (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ► Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 02.07.2026
- PAUSCHALSTEUER BEI MINIJOBS – § 40a Abs. 2 EStG
Passende Wissensbeiträge
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- Einkommensteuerreform 2027 – Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 02.07.2026EinkommensteuerDie Regierungskoalition plant zum 01.01.2027 eine Einkommensteuerreform zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Vorgesehen sind unter anderem höhere Freibeträge, mehr Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag und eine Abflachung des Einkommensteuertarifs. Zur Gegenfinanzierung sollen Spitzeneinkommen stärker belastet sowie einzelne Steuervergünstigungen reduziert werden. Es handelt sich noch nicht um geltendes Recht.
- Geplante Einkommensteueränderungen 2027/2028 – RegierungsentwurfEinkommensteuerGeplante Änderungen u. a. bei Sonn- und Feiertagszuschlägen, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld, Grundfreibetrag und Tarif, Handwerkerleistungen sowie Minijobs.