Gesetz

§ 40a Abs. 2 EStG

Pauschalierung bei Teilzeit- und Aushilfskräften (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

6. PAUSCHALSTEUER BEI MINIJOBS – § 40a Abs. 2 EStG

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 40a Abs. 2 EStG steht in steuerstoff für Pauschalierung bei Teilzeit- und Aushilfskräften (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ► Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 02.07.2026
  • PAUSCHALSTEUER BEI MINIJOBS – § 40a Abs. 2 EStG

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